Reparaturbonus Sachsen startet Mitte November 2025 – Zuschüsse für Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten

Pressemitteilung

01.10.25

01.10.25

Leipzig, 1. Oktober 2025 – Der Reparaturbonus im Freistaat Sachsen geht in die nächste Runde: Ab Mitte November 2025 können Bürgerinnen und Bürger wieder Anträge auf Förderung für die Reparatur defekter Elektro- und Elektronikgeräte stellen. Die Antragstellung erfolgt digital über die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
 
Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags hat dafür Mittel in Höhe von rund 4 Millionen Euro aus dem Klimafonds Sachsen freigegeben. Ziel der Förderung ist es, die Lebensdauer von Geräten zu verlängern, Elektroschrott zu vermeiden und so einen konkreten Beitrag zu Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz zu leisten.
 
Förderung im Überblick
•    Förderfähig sind bis zu zwei Reparaturen pro Antragsteller und Kalenderjahr.
•    Die Reparaturen müssen durch für das Programm zugelassene Fachbetriebe durchgeführt werden.
•    Gefördert werden 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal 200 Euro pro Reparatur.
•    Neu: Der Mindestrechnungsbetrag liegt bei 115 Euro (zuvor 75 Euro).
•    Anerkannt werden Reparaturen, die ab dem 2. Oktober 2025 durchgeführt wurden.


Einfach reparieren – für alle
Das Programm richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen, die ein defektes Elektro- oder Elektronikgerät reparieren lassen möchten. Neben der finanziellen Entlastung soll es die Reparatur als echte Alternative zum Neukauf stärker in den Vordergrund rücken.
 
Auch Reparaturbetriebe, die bisher noch nicht teilnehmen, können sich künftig beteiligen. Die Registrierung ist über das Beteiligungsportal der Industrie- und Handwerkskammern möglich.
 
Erfolgsprogramm mit Zukunft
Der Reparaturbonus wurde erstmals im Juli 2023 eingeführt und erfreute sich großer Nachfrage: Bis Ende 2024 gingen über 24.500 Anträge ein, rund 2,6 Millionen Euro Fördermittel wurden bewilligt. Besonders häufig wurden Mobiltelefone sowie Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler und Backöfen repariert. Aufgrund des Erfolgs wird das Programm nun mit zusätzlichen Mitteln für die Jahre 2025 und 2026 fortgeführt.
Weitere Informationen zur Antragstellung und den Fördervoraussetzungen veröffentlicht die SAB rechtzeitig vor Start des Programms unter www.sab.sachsen.de.
 
Über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Die SAB wurde 1991 gegründet und ist die Förderbank des Freistaates Sachsen. Sie unterstützt den Freistaat bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben. Die SAB reicht Fördermittel insbesondere für Wohnungsbau, Wirtschaft, Infrastruktur, Kommunales, Bildung, Soziales sowie Landwirtschaft und Umwelt aus. Die Gelder werden als Darlehen, Zuschüsse oder Bürgschaften vergeben.
www.sab.sachsen.de
 

Pressesprecher

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Volker Stößel

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